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Liebe Eltern der Kartause-Hain-Schule,

 

hier die wichtigsten Informationen für die Zeit ab dem 14. Dezember in verkürzter Fassung:

 

Unterricht vom 14.12. bis 18.12.2020:

  1. Sie entscheiden, ab wann Ihr Kind zu Hause bleibt.
  2. Befindet sich Ihr Kind also einmal im Distanzlernen, ist eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ausgeschlossen.
  3.  Sie schicken eine Befreiungsanzeige sowohl an die Klassenlehrer per schul.cloud, als auch an die Schuladresse per Mail: kg.unterratherstr@schule.duesseldorf.de bis möglichst Montag 8.00 Uhr.
  4. Sie schreiben den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes, die Klasse und den Tag, ab dem Ihr Kind am Distanzlernen teilnimmt. Also etwa: Maria Mustermann, Apfelklasse, nimmt ab Montag, 14.12.2020 am Distanzlernen teil.
  5. Wir informieren Sie am Montag, wie die notwendigen Unterrichtsmaterialien bereitgestellt werden. Bitte kommen Sie nicht unaufgefordert in die Schule!
  6. Die Kinder werden zu Hause und in der Schule vergleichbare Lerninhalte bearbeiten.
  7. Diese Lerninhalte werden über die schul.cloud versendet, bzw.nach Absprache an Sie am Schultor übergeben.
  8. Ein Mitfilmen des Unterrichts ist aus rechtlichen Gründen weiterhin nicht möglich.
  9. Die Kinder, die in der Schule weiterlernen, haben täglich von 8.15 Uhr bis 12 Uhr Unterricht.
  10. Wir werden in der kommenden Woche keine neuen Unterrichtsinhalte einführen.
  11. Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen werden verschoben.
  12. Die OGS-Betreuung läuft vorab normal weiter. Sind Kinder vom Präsenzunterricht befreit, sind sie automatisch von der OGS befreit. Der ausschließliche Besuch der OGS ist nicht möglich

 

Schließung der Schule bis zum 08.01.2021:

  1. Die Schule bleibt bis zum 8. Januar 2021 einschließlich geschlossen.
  2. Der 7. und 8.01.2021 sind unterrichtsfreie Tage. Es wird eine Notbetreuung für diese Tage geben. Sie können diese beantragen, sobald der Antrag vom Ministerium vorliegt.
  3. Dies bedeutet auch, dass wir unter den aktuellen Vorgaben die Notbetreuung gestalten müssen: ganztägige Maskenpflicht, Einhaltung der Abstandsregelungen, kein Unterrichtsangebot im Rahmen der Betreuung, anstelle der üblichen Verpflegung kann ein Lunchpaket angeboten werden, die Betreuung kann gemäß schulinternen Planungen von Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote gemeinsam gestaltet werden.
  4. Das Betreuungsangebot gilt nur im Rahmen des für das Kind im Normalbetrieb geltenden Betreuungsumfangs. Nur Kinder mit einem gültigen Betreuungsvertrag für Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 haben einen Anspruch auf eine Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus.

 

Wir informieren Sie weiterhin zeitnah über alle wichtigen schulischen Entwicklungen. Bitte schauen Sie regelmäßig in die schul.cloud.

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