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Elternbrief 24: Wechselbetrieb nach den Osterferien, Betreuung, Wasserschaden

 

  1. Schulbetrieb nach den Osterferien

Welche Vorgaben des Landes NRW wir nach den Osterferien umsetzen müssen, ist bisher noch nicht absehbar. Wir planen daher zunächst weiter im Wechselbetrieb. Sollten wir auf Vollpräsenz- oder Volldistanzunterricht umstellen müssen, informieren wir Sie kurzfristig über die schul.cloud. Gehen Sie davon aus, dass diese wichtige Information erst gegen Ende der 2. Osterferienwoche veröffentlich wird. Hier zunächst der Plan für den Wechselbetrieb im April:

 

April  2021

 

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  1. Pädagogischer Tag am 12.04.2021

Damit beide Gruppen gleichviel Präsenzunterricht haben, hatten wird den Pädagogischen Tag auf den 12.04. verschoben. An diesem Tag findet auch kein Distanzunterricht und keine Notbetreuung statt. Ein Betreuungsangebot wird für Kinder mit OGS-Vertrag angeboten. Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf für diesen Tag bis Freitag, den 26.03. bis 10 Uhr per Mail an kg.unterratherstr.@schule.duesseldorf.de an.

  1. Antrag Notbetreuung / OGS-Betreuung an Präsenztagen

Sollte die Notbetreuung weiterhin gestellt werden, halten Sie bitte das geänderte Verfahren ein: Über die Homepage und die schul.cloud erhalte Sie das neue Formular. Das Formular fragt den Bedarf für den ganzen Monat April ab. Sollte es zwischenzeitlich zu Änderungen kommen, melden Sie diese bitte rechtzeitig an kg.unterratherstr.@schule.duesseldorf.de an. Bitte nutzen Sie nur noch das neue Formular. Auch wenn wir noch nicht wissen, wie es weitergeht, bitten wir Sie Ihren Notbetreuungsbedarf und den OGS-Bedarf an den Präsenztagen bis Freitag, den 26.03. bis 10 Uhr zu melden.

  1. Eingeschränktes OGS-Angebot/ Beitrag/Osterferien

Die Entscheidung des Landes NRW über die Beitragserhebung für die Monate Februar und März 2021 steht noch aus. Bis zur Entscheidung behalten die Träger die Beiträge ein. Auch uns ist es nicht verständlich, dass wir in dieser Zeit steigender Fallzahlen einerseits darum bitten, die Kinder nicht in die OGS zu geben, anderseits aber damit nicht unmittelbar eine Beitragsaussetzung verbunden ist.

Da wir in der Schule keinen Einfluss auf die Entscheidungen haben, können wir Ihnen im Sekretariat leider keine Fragen dazu beantworten. Die Träger bitten darum, die bezahlten Beiträge nicht zurückbuchen zu lassen, da dies zu einem langwierigen Verwaltungsakt führt.

Inwiefern die gestrigen Beschlüsse des Bundes Auswirkungen auf das OGS-Ferienangebot, können wir noch nicht absehen. Sobald es gesicherte Informationen dazu gibt, melden wir uns über die schul.cloud bei Ihnen.

  1. Information zu den Testungen in der Grundschule

Wie Sie den Medien vermutlich bereits entnommen haben, haben vor den Osterferien die Selbsttestungen an den weiterführenden Schulen begonnen. Für die Grundschulen ist dieser Schritt nach den Osterferien geplant. Von Seiten des Schulverwaltungsamtes wurde darauf hingewiesen, dass die Kinder von ihren Lehrer*innen oder Betreuer*innen bei der Durchführung nur beaufsichtigt werden. Wir dürfen also keinerlei Hilfestellungen geben. Welche Art von Tests verwendet werden (Nasenstäbchen, Spuktest, Gurgeltest), ist noch nicht bekannt. Auf der Seite des Ministeriums gibt es ein Widerspruchsformular in verschiedenen Sprachen. Es sollen alle Kinder getestet werden, deren Eltern nicht aktiv widersprochen haben.

  1. Luftfilteranlagen

Am 11.03. begann der Einbau der Luftfilter. Am 12.03. wurde dieser dann unerwartet gestoppt. Der Stopp begründet sich in einem Rechtsstreit, dessen Dauer und Ausgang wir derzeit nicht abschätzen können. Das führt zu der unschönen Situation, dass wir zwei Klassen mit eingebauten Luftfiltern haben und sechs Klassen ohne.

  1. Information zum Wasserschaden

Zurzeit finden Testungen zur Raumluftbelastung mit Sporen statt. Erst wenn wir dazu gesicherte Ergebnisse haben, kann ein Sanierungsplan erstellt werden. Wir haben noch keine Aussagen des Schulverwaltungsamtes, gehen aber davon aus, dass wir möglicherweise bis zu den Sommerferien die OGS-Räume nicht nutzen können.

Ob uns die JFE Ammerweg nach den Osterferien zur Verfügung steht, ist noch nicht geklärt. Auch hier warten wir auf Rückmeldung des Schulverwaltungsamtes, welches einzig befugt ist Mietverträge abzuschließen. Für den Fall, dass wir die JFE Ammerweg nicht mehr nutzen können, arbeitet das Schulverwaltungsamt an einer Alternativlösung. 

  1. Termine Elternsprechtage, Elternabende, Schulpflegschaft, Schulkonferenz

In der Zeit vom 20.-30.04.2021 finden in allen Klassen Elternsprechtage statt. Die Klassenlehrer*innen werden mit Ihnen Termine vereinbaren. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Gespräche digital stattfinden muss.

Auch die Elternabende müssen möglicherweise digital abgehalten werden.

  1. Mai: Apfelklasse und Entenklasse
  2. Mai: 4a und 4b
  3. Mai: Bärenklasse und Sonnenklasse
  4. Mai: 3a und 3b
  5. Juni: Elternabend für die Eltern der Schulanfänger 2021/22

Uhrzeit und Ort (digital oder in der Schule) werden Ihnen von den Kassenleitungen mitgeteilt.

Am 20. Mai findet unsere 2. Schulpflegschaftssitzung statt. Eine gesonderte Einladung erhalten alle Schulpflegschaftsmitglieder spätestens eine Woche vor dem Termin.

Am 10. Juni ist unsere 3. Schulkonferenz angesetzt. Auch hier erhalten die Mitglieder spätestens 1 Woche vorher eine gesonderte Einladung.

 

 

  1. Informationen zur Leistungsbewertung

Leistungsbewertung im Präsenz- und Distanzunterricht (siehe Handreichung Distanzunterricht, MSB)

Die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung und zur Leistungsbewertung gelten sowohl für die im Distanzunterricht als auch im Präsenzunterricht erbrachten Leistungen.

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die im Distanz- und Präsenzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten und Überprüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. …

Die o.g. gesetzlichen Vorgaben in der Grundschule sind:

 

  • 48 SchulG, Grundsätze der Leistungsbewertung

(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. …

(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche … werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

 

Umsetzung im Unterrichtsalltag

  • Schriftliche Arbeiten

Schriftliche Überprüfungen sind alle schriftlichen Arbeiten der Kinder. Dazu zählen nicht nur Klassenarbeiten, sondern auch Lernzielkontrollen, Lernplakate, Portfolios, Präsentationen, Hausaufgaben, Arbeitsblätter, Lap Books, Tests usw.

  • Sonstige Leistungen im Unterricht

Zu den sonstigen Beiträgen zählen die mündliche Beteiligung im Unterricht, wobei hier sowohl Quantität als auch Qualität festgehalten werden, mündliche Überprüfungen der schriftlichen Arbeiten des Distanzlernens, geleistete Vorträge, die Arbeitshaltung, Lernbereitschaft und Motivation.

  • Leistungen aus dem Distanzlernen

Zum Distanzunterricht zählen die Beteiligung an Videokonferenzen und die Erledigung der Aufgaben. Nicht nur schriftliche Aufgaben gehören dazu, sondern auch das Anschauen von Erklärvideos, das Umsetzen von Kunst- und Musikaufgaben oder die Erledigung von Übungen in Lern-Apps wie z.B. ANTON oder Sofatutor u.a.

  • Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

Die Berücksichtigung aller oben genannten Bereiche ermöglicht uns eine umfassende Feststellung des Lern- und Leistungsstandes der Kinder. Je mehr wir auf diesem Weg über den Lernstand Ihres Kindes erfahren, desto besser können wir daran anknüpfen. Insbesondere durch die lange Zeit des Distanzunterrichtes ist es wichtig, möglichst viele Eindrücke der Leistung Ihres Kindes zu sammeln. Jede Überprüfung bietet den Kindern eine neue Chance, ihren Lernzuwachs zu zeigen. Durch die Vielzahl der Überprüfungen fallen einzelne, noch nicht so gelungene Ergebnisse weniger ins Gewicht.

Anders als Sie es von den weiterführenden Schulen kennen, gibt es keinen festgesetzten, prozentualen Verteilungsschlüssel, aus dem sich die Gesamtbewertung berechnen lässt.

Im Verlauf der Grundschulzeit verlagert sich der Blick von der individuellen Leistung hin zur Kriterien geleiteten Bewertung.

Zum Umgang mit der besonderen Situation in diesem Schuljahr erwarten die Grundschulen noch dringend verbindliche Vorgaben durch das Ministerium.

Für die geplanten Elternabende ist auch das Thema Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geplant Wenn Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, können Sie diese vorab einreichen. Das Kollegium nimmt Ihre Fragen entgegen und bereitet sich entsprechend für die Elternabende vor. Vielleicht gibt es bis dahin auch konkrete Planungen des Ministeriums.

 

Liebe Eltern, im Namen des gesamten Schulteams der Kartause-Hain-Schule möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Geduld, Rücksichtnahme, Mitarbeit und die vielen konstruktiven Rückmeldungen bedanken. Dem gesamten Schulteam ist sehr bewusst, dass die Zeit des Distanz- und Wechselunterrichts für Sie zuhause eine große Herausforderung und auch Belastung darstellt. Trotzdem haben Sie Verständnis für die schwierige Situation der Schule gezeigt, Ihre Kinder soweit Ihnen möglich zuhause betreut und uns Wertschätzung entgegengebracht. Auch wenn nicht immer alles gelingt, sehen wir, dass Sie die Situation im Sinne Ihrer Kinder mit viel Durchhaltevermögen meistern. Im zufälligen Gespräch mit Eltern wird uns immer wieder deutlich, dass die Erinnerung an ein „normales“ Schulleben schwindet und die Kinder der Jahrgangsstufe 1 dies gar nicht kennen. Dennoch blicken wir mit Zuversicht auf die den nahenden Frühling und Sommer!

 

Mit herzlichen Grüßen im Namen des gesamten Schulteams der Kartause-Hain-Schule

 

Tanja Boots                                                                           Unterrath, den 23.03.2021

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