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Liebe Eltern der Kartause-Hain-Schule,                                       Unterrath, den 03.04.2020

heute ist der letzte Schultag vor den Osterferien. Doch so richtig Ferien empfinden wir alle nicht, da wir uns fragen, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird. Dazu hat das Schulministerium uns heute eine 12. Schulmail zukommen lassen. Überwiegend bezieht sich die Mail auf die diversen Bildungsabschlüsse. Daher fasse ich die für die Grundschule wichtigen Passagen zusammen.

„Die Entscheidung darüber (Schule nach den Osterferien) wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. …Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie (die Schulen) am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.  Darüber hinaus möchte ich auf folgende Punkte eingehen: …

  • Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)
  • Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten VERA 3 in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen. …
  • Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten
  • Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären. … 
  • Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes
  • Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.
  • Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.
  • Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern. …“

 

Das heißt für uns, dass wir nach dem 15. April auch planen können, wie wir z.B. doch ein Sport- und Spielefest innerhalb der Schule stattfinden lassen könnten. Außerdem kann der Schwimmunterricht und der Leichtathletik am Ammerweg stattfinden. Auch im OGS – Bereich können dann wieder Sport AGs innerhalb der Schule stattfinden.

  • „VII. Erweiterung der Notbetreuung
  • Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen …“

Die Entscheidung zur Aufnahme liegt also nicht innerhalb der Schule.

  • … 
  • Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten
  • Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.
  • Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.
  • Sonderprogramm des WDR
  • Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.
  • Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.
  • In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.
  • Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben. …“

Bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße

Tanja Boots

 

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