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Elternbrief 11 - Schulstart 2022

Liebe Eltern der Kartause-Hain-Schule,

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesundes und glückliches neues Jahr, verbunden mit der Hoffnung auf eine Entspannung der Situation für unsere Kinder in diesem Jahr!

Heute Mittag wurde die neue Schulmail zum Schulbeginn veröffentlicht. Die wichtigsten Hinweise betreffen die Testungen aller Kinder nach den Ferien und die besonderen Regelungen für immunisierte und genesene Kinder:

1. Schultestungen für Schülerinnen und Schüler:

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen. An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden (am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:

• an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe: Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen. Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und Entlastung für Sie als Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. An dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Verfahrens.

WICHTIG: Die konkrete Umsetzung der Pflichttestung aller Schüler*innen nach den Ferien findet an unserer Schule, dank der sehr kooperativen Unterstützung des Labors, am Dienstag, den 11.01.2022 statt.

2. Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren:

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und

(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

Um die Vorgaben zu erfüllen und einen Überblick für die Kontaktnachverfolgung zu haben, bitten wir die Eltern von geimpften und/oder genesenen Kindern, den Klassenlehrer*innen am 11.01.2022 einen Genesenennachweis (Kopie der Quarantäneanordnung des GA ist ausreichend) bzw. eine Kopie des Impfnachweises zu erbringen. Wir wissen natürlich noch nicht, wie die zukünftigen Quarantäneanordnungen im schulischen Bereich ausfallen werden, jedoch können wir mit Ihren Angaben direkt entsprechende Informationen an das Gesundheitsamt weiterleiten, so dass schnelle Entscheidungen getroffen werden können.

Ich möchte Sie zum Schutz unserer Schulgemeinschaft und trotz der Testungen am Dienstag erneut darum bitten, dass Sie mit Ihren Kindern vor dem Schulbesuch einen kostenlosen Bürgertest zur Absicherung nutzen.

Wir freuen uns auf alle Kinder und wünschen uns allen einen unaufgeregten Schulstart in dieses neue Jahr 2022!

Herzliche Grüße

Tanja Boots

Unterrath, den 06. Januar 2022

Year, 2022, Track, New Year, Calendar

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