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Angepasste Regeln zur Wahrung des Infektionsschutzes ab dem 26.10.2020

 

Wie werden an unserer Schule die Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt?

Hierzu finden Sie ausführliche Informationen in unserem Hygienekonzept und im ausführlichen Elternbrief 4. Wichtige Elemente sind:

 

  • Alle genutzten Räume werden alle 20 Minuten und zwischen der Nutzung durch verschiedene Klassen gründlich gelüftet (3-5 Minuten Stoßlüftung).
  • Sofern die Wetterverhältnisse und die Außengeräusche es zulassen, bleiben die Fenster durchgehend geöffnet.
  • Es wird auf regelmäßiges Händewaschen, insbesondere zum Unterrichtsbeginn und nach der Pause geachtet.
  • Die Klassen lernen und spielen voneinander getrennt.
  • Schüler*innen, Lehrer*innen und alle weiteren Mitarbeiter sowie vorher angemeldete Personen tragen auf dem Gelände und im Gebäude Mund-Nase-Bedeckungen. (Ausnahme Schüler*innen und Lehrer*innen sowie Betreuer*innen, wenn sie sich in ihren Klassen- oder Gruppenräumen auf ihren Plätzen befinden.)
  • Die Schüler*innen bringen eigenständig Masken und dringend auch Masken zum Wechseln mit.
  • Wie im vergangenen Schuljahr bitten wir um verschließbare Plastiktüte für gebrauchte Masken.
  • Frühstück und Getränke werden nicht geteilt.
  • Witterungsangepasst tragen die Schüler*innen Jacken, Mützen und Schals auch in den Klassenräumen. Die Kinder sollten nach dem „Zwiebelprinzip“, in mehreren Schichten, gekleidet sein, damit sie sich je nach Kälteempfinden an- und ausziehen können.
  • Alle für den Tag notwendigen Unterrichtsmaterialien müssen von den Schüler*innen mitgebracht werden. Das gemeinsame Benutzen und Ausleihen von Unterrichtsmaterial ist nicht erlaubt.
  • Es gibt für jede Klasse eigene Laufwege zu Räumen und das Rechts-Geh-Gebot auf den Treppen.
  • Jeder*m Schüler*in wird ein fester Sitzplatz im Unterricht zugewiesen.
  • zugewiesenen Sitzplatz.
  • Ob Gruppenarbeiten, Sitzkreise und ähnliche Unterrichtsformen durchgeführt werden können, hängt von der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens ab.
  • Der Toilettengang wird klassenweise geregelt.
  • Der Pausenhof ist in getrennte Bereiche aufgeteilt.
  • Für den Sportunterricht ziehen sich die Kinder in den Klassen- und OGS-Räumen um. Der Unterricht findet im Freien statt oder bei geöffneter Turnhalle und maximal 30 Minuten am Stück.
  • Separate Regelung mit festen Wegen und Sitzplätzen für den Gottesdienst.
  • Die Regelungen werden laufend an die aktuelle Coronabetreuungssverordnung und gegebenenfalls weitere Verfügungen des Bundes, des Landes NRW und der Stadt Düsseldorf angepasst. Dies kann zu Abweichungen vom Hygienekonzept führen.
  • Aktuelle Informationen zu den aktuellen Allgemeinverfügungen finden Sie auf den Seiten der Stadt Düsseldorf unter https://www.duesseldorf.de/leben-in-duesseldorf/informationen-zum-coronavirus/allgemeinverfuegungen-der-landeshauptstadt-duesseldorf.html#c142521.

 

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Was passiert, wenn ein Infektionsfall entdeckt wird?

Sollten bei den Testungen Infektionsfälle festgestellt werden, entscheiden die unteren Gesundheitsbehörden über weitere Maßnahmen. Beispielsweise würden Kontaktpersonen getestet, um lokale Cluster und Infektionsketten zu identifizieren und möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Das Gesundheitsamt stimmt sich dann fortlaufend mit der Schule ab und nimmt Kontakt zu allen betroffenen Familien auf, deren Kind vom Gesundheitsamt als Kontaktperson 1 zu einer nachweislich infizierten Person benannt wurde. Je nach Infektionsgeschehen und regionaler Gegebenheit könnten bei Bedarf einzelne Kinder und Mitarbeiter, Gruppen- oder Klassen sowie ganze Schulen getestet und in Quarantäne verwiesen werden. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen erhält die Ergebnisse in anonymisierter Form, um das Infektionsgeschehen entsprechend zu analysieren.

 

Wie ist vorzugehen, falls ein*e Schüler*in zu Hause Coronasymptome aufweist?

Bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass eine Schülerin oder ein Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweist. Sollten Symptome vorliegen, muss ein Arzt kontaktiert werden. Von einem Schulbesuch ist unbedingt abzusehen.

 

Wie geht die Schule vor, wenn ein*e Schüler*in während des Unterrichtes Coronasymptome aufweist?

Soweit möglich, ist sofort zu klären, ob die Symptomatik in einem Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2 -Infektion steht oder andere Ursachen (zum Beispiel Allergie) hat.

Sollte die Symptomatik nicht auf eine andere Ursache zurückgeführt werden können, wird die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler vom Präsenzunterricht ausgeschlossen. Anschließend werden sofort die Eltern kontaktiert, die ihr Kind umgehend aus der Schule abholen müssen. Da der Schule die verschiedenen Hausärzte der Familien nicht bekannt sind, müssen die Eltern umgehend Kontakt zum Hausarzt aufnehmen. Der Nachhauseweg darf auf keinen Fall mit Bus und Bahn stattfinden. Bei Abholung durch die Sorgeberechtigten wird die Schülerin oder der Schüler bis zur Abholung separat untergebracht.

Die Situation wird vollständig von der Schule dokumentiert (Datum, Unterrichtsstunde, am Präsenzunterricht teilnehmende Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, Sitzordnung), um dem Gesundheitsamt nötigenfalls die notwendigen Informationen für eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen bereitstellen zu können.

 

Was passiert, wenn sich während des Unterrichtes herausstellt, dass ein*e Schüler*in eine enge Kontaktperson eines bestätigten Falles ist?

Das Gesundheitsamt veranlasst die Maßnahmen, die für den Betreffenden erforderlich sind. Dazu gehören die häusliche Quarantäne und das vorübergehende Schulbesuchsverbot. Der Nachhauseweg darf auf keinen Fall mit Bus und Bahn stattfinden. Bei Abholung durch die Sorgeberechtigten wird die Schülerin oder der Schüler bis zur Abholung separat untergebracht.

Die Situation wird vollständig von der Schule dokumentiert (Datum, Unterrichtsstunde, am Präsenzunterricht teilnehmende Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, Sitzordnung), um dem Gesundheitsamt nötigenfalls die notwendigen Informationen für eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen bereitstellen zu können.

 

Was passiert, wenn ein*e Schüler*in positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde oder Kontaktperson der Kategorie I ist?

Schüler*innen mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2 -Infektion dürfen weder am Präsenzunterricht teilnehmen noch zu einer Prüfung mit Präsenzerfordernis zugelassen werden. Gleiches gilt für Schüler*innen, die Kontaktpersonen der Kategorie I sind.

 

Wie ist vorzugehen, wenn ein*e Schüler*in trotz Coronaverdacht weiterhin die Schule besucht?

Ein unverzügliches Handeln seitens der Schulleitung ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 54 Abs. 4 SchulG. Danach können Schüler*innen, deren Verbleib in der Schule eine konkrete Gefahr für die Gesundheit anderer bedeutet, vorübergehend oder dauernd vom Unterricht ausgeschlossen werden.

 

Was ist bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu beachten?

Dazu finden Sie aktuelle Informationen auf der Seite des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html und Links im Elternbrief „Schule und Reise".

 

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