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Elternbrief 26: Informationen zur Testpflicht

 

Liebe Eltern der Kartause-Hain-Schule,

 

seit heute ist die neue Coronabetreuungsverordnung in Kraft. Sie finden eine Lesefassung, in der die Veränderungen zur letzten CoronaBetrVo gelb markiert sind, also auch die Testpflicht, hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

  • Eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests besteht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen.
  • Laut Schulministerium gilt: „Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“
  • In der Verordnung ist explizit aufgenommen, dass der Nachweis von Bürgertestungen, eine Selbsttestung in der Schule ersetzen können. Bei den offiziellen Stellen der Bürgertestungen erhalten Sie dann das Testergebnis per Mail, die Sie an uns weiterleiten können oder in Papierform abgeben können.
  • Ein gekaufter Selbsttest aus dem Drogeriemarkt oder dem Supermarkt ist nicht gültig und wird nicht anerkannt.
  • Ohne zweimal in der Woche getestet zu werden, darf ihr Kind die Schule nicht besuchen.
  • Eine Widerspruchsmöglichkeit, wie sie vor den Osterferien bestand, gibt es nicht. Diese wurde durch die Neufassung der CoronaBetrVo unwirksam.

Diese Testungen sind laut MSB neben „Schützen“ und „Impfen“ die dritte Säule im Kampf gegen das Coronavirus. Bei einem positiven Ergebnis müssen die betroffenen Personen isoliert werden und sich in häusliche Quarantäne begeben. Durch einen PCR-Test wird das Ergebnis des Selbsttests noch einmal überprüft. Die Ergebnisse der  durchgeführten Coronaselbsttests oder vorgelegten Testnachweise müssen von der Schule erfasst und dokumentiert werden. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.

Wir wurden zunächst mit „Nasenstäbchensets“ beliefert, wie sie bereits die weiterführenden Schulen vor den Osterferien erhalten hatten. Sie können sich auf der Seite des Ministeriums (https://www.schulministerium.nrw/selbsttests) weiter über die gelieferten Tests informieren. Uns wurden die Tests der Firma Siemens Healthcare GmbH geliefert.

Wichtig für Sie zu wissen: Die Lehrkräfte leiten diese Tests nur an! Sie dürfen sie weder durchführen noch korrigierend eingreifen! Die Kinder testen sich unter Anleitung also selbst!

Wir werden am Mittwoch, den 14.04. mit den Kindern der Betreuung beginnen. Wir werden uns viel Zeit nehmen und vorab mit den Kindern über den Ablauf, die Ängste und Anspannung sprechen. Wir schauen uns die Anleitungen gemeinsam genau an und werden die Durchführung kindgerecht begleiten. Wir sind einheitlich zu der Vereinbarung gelangt, die Tests ab sofort in dem vertrauten Umfeld in der Gruppe/Klasse durchzuführen. Die Lehrkräfte, die im Umgang mit den Kindern geschult sind, die auch darin geschult sind, kindgerecht Dinge zu erklären, werden ab sofort die Tests anleiten und begleiten. Wir möchten die Situation so normal wie möglich gestalten und in den Unterrichtsalltag einbauen.

Hilfreich wäre es, wenn Sie Ihre Kinder auch zuhause auf die Selbsttests in der Schule vorbereiten! Schauen Sie sich gemeinsam das Video des Herstellers an. Für die jüngeren Kinder ist vielleicht auch ein Video der Augsburger Puppenkiste aus Bayern geeignet (https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0). Vielleicht können Sie auch zu Hause mit einem Wattestäbchen üben. Das führt bei den Kindern vielleicht  zusätzlich zum Angstabbau! Außerdem schicken wir Ihnen ein Infoheft zum Selbsttest zu, welches Sie bei der Erklärung gut unterstützen kann.

Wir werden in der Schule bestmöglich darauf einwirken, dass die Testung unaufgeregt ablaufen kann. Doch dazu bitten wir auch Sie, mit Ihren Kindern zu besprechen, dass sich niemand ein positives Ergebnis wünscht, dass es aber jeden und jede treffen kann! Wenn ein Kind bei dem Selbsttest in der Schule ein positives Testergebnis erhält, wird diskret und unverzüglich Kontakt zu den Eltern aufgenommen. Wir möchten nicht, dass es zu einer Ausgrenzung von positiv getesteten Kindern kommt. Daher werden wir auch mit den Kindern darüber sprechen, dass das ohnehin schlechte Gefühl und die Sorge bei einem positiven Ergebnis durch negative Reaktionen noch verstärkt werden kann. Das möchten wir unbedingt vermeiden!

Sicherlich haben Sie - wie auch wir - noch weitere Fragen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden können.  Wir hoffen, dass wir durch das Schulministerium noch weitere Informationen zu den Selbsttests erhalten werden und unsere Fragen beantwortet werden können.

Liebe Eltern, alle an Schule beteiligten wünschen sich eine sichere Umgebung, sind aber durch die Testpflicht auch verunsichert. Wir möchten dazu beitragen, dass Kinder, Lehrer*innen und Betreuer*innen geschützt in der Schule lernen und arbeiten können. Dennoch möchte ich dringend darauf hinweisen, dass es sich hier um Vorgaben des Ministeriums und der Landesregierung handelt, an die wir dienstlich gebunden sind. Unsere Zweifel und Fragen haben wir auf dem Dienstweg an die vorgesetzten Behörden weitergeleitet.

Bitte vertrauen Sie uns und unterstützen Sie uns bei dieser besonderen Herausforderung, vielen Dank!

 

Im Namen des Kollegiums der Kartause-Hain-Schule

Tanja Boots                                                                                      Unterrath, den 13.04.2021

 

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