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[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (18. Mail)

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch die Ausbildung unserer angehenden Lehrerinnen und Lehrer ist von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz hat das Ministerium für Schule und Bildung die Zeit seit Ausbruch der Pandemie dazu genutzt, um die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten: Auf Beeinträchtigungen der Phasen der Lehrerausbildung reagieren wir, wo immer es geht, pragmatisch und flexibel. Bei allen Überlegungen ist Richtschnur für unser Handeln, dass den Studierenden und den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern keine unzumutbaren Nachteile infolge der Krise entstehen. Hier bitte ich auch zugleich um Ihre Unterstützung und Verständnis für die Belange der Betroffenen.

Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen mit dieser SchulMail auch Informationen zum Stand der Qualitätsanalyse zu geben.

I. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter (LAA), Praktikantinnen und Praktikanten

Zur Sicherung des - gerade jetzt benötigten - Lehrkräftenachwuchses an Schulen soll im Rahmen des Möglichen auch Ausbildung an Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) fortgeführt werden.

Zwischen dem 11. Mai und dem 20. Mai 2020 werden die noch ausstehenden ca. 850 Staatsprüfungen der ausscheidenden LAA durchgeführt. Dies geschieht in modifizierten Verfahren in den ZfsL, auch um die Ausbildungsschulen zu entlasten.

Der Präsenzausbildungsbetrieb an den ZfsL wird ab 04. Mai 2020 schrittweise wiederaufgenommen (angepasst an die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und die Anforderungen des Infektionsschutzes; ergänzt durch Formate einer Ausbildung auf Distanz) - zunächst für die LAA, die zum 01. Mai 2020 neu eingestellt werden.

Für sie beginnt mit Dienstantritt ihre schulpraktische Ausbildung in den Schulen im Umfang von durchschnittlich 14 Wochenstunden. Einige den Ausbildungsschulen bereits angekündigte LAA werden erst zum 15. Juni 2020 ihren Dienst antreten können, weil an den Universitäten ausstehende Prüfungsanteile zum Erwerb des Masterabschlusses noch nicht abgeleistet werden konnten.

LAA der weiteren Ausbildungskohorten haben sich in den vergangenen Wochen intensiv in Angebote zum Lernen auf Distanz und auch bei Betreuungsaufgaben eingebracht. Auch zur Vorbereitung auf die Staatsprüfungen stehen bei ihnen Unterrichtsbesuche an, die bei sukzessiver Wiederaufnahme des Unterrichts unter besonderen Konditionen voraussichtlich sehr unterschiedlich und ggf. nur eingeschränkt zu realisieren sind. Flexibilisierungen unter Berücksichtigung der individuellen Ausbildungssituationen sollen ermöglicht werden, um Nachteile möglichst zu vermeiden. Schulleitungen können mit den LAA einen, auch bezogen auf Fächer, flexiblen Einsatz abstimmen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Unterrichtsversorgung sein und gleichermaßen den Auszubildenden dringend notwendige Erfahrungen im eigenen Unterrichten ermöglichen. Mit zunehmend verlässlich einschätzbarer Perspektive zur Entwicklung der schulischen Ausbildungssituationen werden weitere Regelungen mit Blick auf die nach den Sommerferien anstehende Prüfungsphase getroffen.

Die im Zusammenhang der Pandemie bestehenden besonderen Regelungen zum Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern (grundlegend 15. SchulMail vom 18. April 2020 unter III.) gelten in ihrer jeweiligen Fassung entsprechend auch für LAA. Soweit diese trotz relevanter Vorerkrankungen dienstfähig sind und ausdrücklich Unterrichtseinsatz zur Vorbereitung auf die Staatsprüfung wünschen, um einen Abschluss ihrer Ausbildung zu erreichen, bitte ich Sie, diesen grundrechtlich geschützten Interessen Rechnung zu tragen und einen solchen Einsatz zu ermöglichen.

An vielen Schulen sind seit Februar 2020 Studierende im Praxissemester, an manchen Studierende im Eignungs- und Orientierungspraktikum im Rahmen der universitären Ausbildung tätig. Auch sie konnten in den letzten Wochen zum Teil an schulischen (digitalen) Lernangeboten und Betreuungsaufgaben mitwirken.

Mit in Kürze zu erwartenden Rechtsänderungen sollen die allgemeinen Anforderungen an Präsenz im Bereich des Lernorts Schule aufgehoben werden; den Hochschulen wird ermöglicht, ihre Anforderungen an die Dauer und Ausgestaltung der Praktika zu modifizieren, um Studienzeitverlängerungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Dies kann regionale und fachliche Gegebenheiten sowie künftige Entwicklungen beim schulischen Unterrichtsbetrieb berücksichtigen.

Ich bitte Sie, im Zuge der künftigen Wiederaufnahme von Unterricht an Ihrer Schule zu prüfen, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise Praktikantinnen und Praktikanten Unterricht unter Begleitung oder anderweitige Beteiligung am Schulleben ermöglicht werden kann, um auch einen schulischen Teil des Praxissemesters zu ermöglichen. Die in der SchulMail vom 18. April 2020 unter III. genannten besonderen Regelungen zum Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern gelten für Praktikantinnen und Praktikanten entsprechend. Diese könnten auch in den herausfordernden kommenden Wochen an vielen Schulen in unterschiedlichen Konstellationen unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten eine wertvolle Unterstützung sein.

II. Qualitätsanalyse

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden besonderen Umstände sowie die umfangreichen organisatorischen Herausforderungen, vor denen die Schulen derzeit stehen, lassen es gegenwärtig nicht zu, Qualitätsanalysen in den Schulen durchzuführen und dem fachlichen Anspruch an externe Evaluation gerecht werden zu können.

Die bis zum 29. Juni 2020 im Rahmen der Qualitätsanalyse geplanten Aktivitäten der Vorphase (Abstimmungsgespräch) und der Hauptphase (Informationsveranstaltungen, Schulbesuchstage) sowie avisierte Erläuterungsgespräche finden nicht mehr statt, sondern werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Die Wiederaufnahme laufender bzw. neu einsetzender Prozesse der Qualitätsanalyse steht eindeutig unter dem Vorbehalt, dass zum Beginn des Schuljahres 2020/21 die Folgen der Corona-Krise soweit bewältigt sind, dass Schulen wieder im regulären Betrieb arbeiten können. Andernfalls wird hier durch das Ministerium für Schule und Bildung im Interesse der Schulen nachgesteuert.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis in bewegten Zeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, corona@msb.nrw.de

 

[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (18. Mail)

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