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[07.05.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (21. Mail)

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Weitere Priorisierungen für Berufskollegs ab dem 11. Mai 2020 (in Ergänzung zur 14. SchulMail)

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

wie in der gestrigen SchulMail Nr. 20 angekündigt, möchte ich Sie nachfolgend darüber informieren, welche weiteren Regelungen für die Beschulung an den Berufskollegs ab dem 11. Mai 2020 vorgesehen sind.
Vorab: Die in Kapitel IV. der 14. SchulMail vorgenommenen Priorisierungen hinsichtlich der Abschlussklassen an Berufskollegs werden so lange ggf. mit reduziertem Unterrichtsumfang aufrechterhalten, bis die seitens der Schulen bestehenden Erfordernisse zur Sicherstellung der Schullaufbahnen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:

• die Vorbereitung auf und die Durchführung von Abschlussprüfungen der Berufskollegs,
• die Vorbereitung auf Berufsabschlussprüfungen der zuständigen Stellen sowie
• Unterricht für erforderliche Leistungsfeststellungen zur Erteilung von Abschluss- bzw. Abgangszeugnissen.

Entsprechend ggf. bereits jetzt an einzelnen Berufskollegs vorhandener sowie nun nach und nach freiwerdender Kapazitäten sind Unterrichtsangebote mit folgender Priorität zu organisieren:

1. Schülerinnen und Schüler:

  • der Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums

  • in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2020 ihre Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen ablegen

  • im 2. Jahr 3-jähriger dualer Ausbildungsberufe (sofern der 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung auf den Herbst verschoben wurde).

2. Schülerinnen und Schüler:

  • im 2. Jahr 3-jähriger dualer Ausbildungsberufe,

  • im 1. Jahr 2-jähriger dualer Ausbildungsberufe,

  • im 2. Jahr 3-jähriger Bildungsgänge zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht

  • im 1. Jahr 2-jähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen (bei Fachschulen des Sozialwesens in praxisintegrierter Ausbildungsorganisation nur in Abstimmung mit den Trägern).

3. Schülerinnen und Schüler:

  • im 1. Jahr 3- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe,

  • im 1. Jahr 2-jähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht

  • in Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums.


Hinsichtlich der Realisierung von Unterricht für die oben genannten Prioritätsgruppen 2 und 3 sind zur Sicherstellung eines zumindest tageweisen Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs noch in diesem Schuljahr auch unterschiedliche Formen rollierender Systeme in Abhängigkeit der individuellen Bedarfe und Möglichkeiten in den Blick zu nehmen. Dabei kann
- sofern unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich - auch die in vielen Berufskollegs aus der Beschulung von Teilzeitbildungsgängen in Abendform geübte Praxis versetzter Unterrichtszeiten genutzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.

Durch die oben beschriebene Beibehaltung der Priorisierung gemäß SchulMail Nr. 14 ist gewährleistet, dass im Rahmen der jeweils an den Berufskollegs vorhandenen Kapazitäten eine möglichst gute Vorbereitung auf die aktuell anstehenden Prüfungen und Abschlüsse realisiert werden kann.

Mit den hier vorgenommenen weiteren Priorisierungen wird einerseits der Chancengerechtigkeit hinsichtlich weiterer nächstgelegener Prüfungen und Abschlüsse Rechnung getragen. Andererseits kann damit allen Schülerinnen und Schülern zumindest durch partiellen Präsenzunterricht ein Abschluss des laufenden Schuljahres in der Schule und eine Vorbereitung auf den weiteren Schulbesuch im neuen Schuljahr ermöglicht werden.

Als Leiterinnen und Leiter der Berufskollegs haben Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen sehr verantwortungsbewusst und umsichtig dafür Sorge getragen, dass bei der Vielzahl der Bildungsgänge und der bevorstehenden Prüfungen und Prüfungsformate für Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Vorbereitung auf ihre Schul- und Berufsabschlüsse unter schwierigen Bedingungen gewährleistet war und ist. Dafür danke ich Ihnen herzlich. Auch die weitere Planung wird wieder herausfordernd sein und die Komplexität der Abwägungsprozesse erhöhen. Ich gehe davon aus, dass die vorstehenden Priorisierungen Sie dabei unterstützen. Sollte es weitere Detailfragen geben, steht Ihnen die Schulaufsicht zur Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter   

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, corona@msb.nrw.de

 

[07.05.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (21. Mail)

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