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Liebe Eltern der Kartause-Hain-Schule,

die konkretisierende Schulmail  zur gestrigen Presseerklärung der Ministerin hat uns heute Mittag erreicht. Im originalen Wortlaut sind alle Informationen nachzulesen auf der Seite des  Ministeriums für Schule und Bildung NRW.

Für unsere Schule bedeutet dies folgendes:

  • Der Distanzunterricht startet am Dienstag, den 12.01.2021.
  • Sie erhalten spätestens morgen Nachmittag nähere Informationen zum Distanzlernen in Ihrer Klasse und zur Organisation eventueller Materialausgabe durch die Klassenlehrer*innen.
  • Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). Die aktive Teilnahme ist verpflichtend. Die Rückmeldung und/oder Rückgabe von Arbeitsergebnissen ist in Absprache mit den Klassenlehrer*innen termingerecht zu leisten.
  • Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
  • Sollten Sie ein iPad zur Ausleihe benötigen, melden Sie den Bedarf bitte bei den Klassenlehrer*innen an.
  • Sollten wir nicht ausreichend Leihgeräte zur Verfügung haben, entscheiden wir im Lehrerkollegium den Bedarf.
  • Ab Montag, den 11.01.2021 stellt die Schule eine Betreuung.
  • Die Betreuung stellt keinen Regelunterricht dar.
  • Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums statt. Ausgenommen ist die Frühbetreuung, die wir vorerst nicht stellen können.
  • Nutzen Sie die Betreuung nur, wenn Sie keine andere Möglichkeit zur Betreuung Ihres Kindes finden.
  • Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
  • Die Betreuung wird vom sonstigen schulischen Personal gewährleistet.
  • Die Klassenlehrer*innen befinden sich im Distanzunterricht.
  • Bitte melden Sie Ihren Bedarf bis Freitag, 08.01.2021 um 12 Uhr, per E-Mail oder per schul.cloud an Frau Koß.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind das ausgefüllte Formular des Ministeriums zur Betreuung am ersten Betreuungstag mit zur Schule.

Es wird sicherlich noch weitere Fragen zu klären geben. Melden Sie, gerne auch über Ihre Pflegschaft gesammelt, Ihre Fragen an uns zurück.

Herzliche Grüße im Namen des Kollegiums der Kartause-Hain-Schule

Tanja Boots                                                                                     Unterrath, 07. Januar 2021

 

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