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[23.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (9. Mail)

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Wochen haben wir Sie auf diesem Weg regelmäßig über notwendige schulische Maßnahmen im Umgang mit dem Corona-Virus informiert. Dabei hat das Ministerium für Schule und Bildung Regelungen vorgegeben, die letztlich Sie in den Schulen vor Ort mit großem Aufwand umzusetzen hatten. Für dieses besondere Engagement und für Ihre großartige Unterstützung insbesondere bei der Sicherstellung der bisherigen Notbetreuung, möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken. Die Umstellung auf die Notbetreuung hat vor allem dank Ihrer sehr verantwortungsvollen und umsichtigen Arbeit bestens funktioniert.

Für die nordrhein-westfälische Landesregierung zählen Sie als Lehrkräfte in doppelter Hinsicht zum systemrelevanten Personal in kritischen Infrastrukturbereichen. Sie unterrichten im Normalbetrieb Tag für Tag fast 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler. Und jetzt in der Zeit der Corona-Pandemie kümmern Sie sich zudem um fast 9.000 Schülerinnen und Schüler, die sich seit dem vergangenen Mittwoch in der Notbetreuung befinden. Damit leisten Sie einen besonders wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen aus den kritischen Infrastrukturbereichen ein Betreuungsangebot für ihre Kinder erhalten. Nur durch Ihren Einsatz an dieser Stelle ist es diesen Personen möglich, zum Beispiel in Krankenhäusern, dort vor allem auf Intensivstationen, in Pflegeeinrichtungen, in den Verkehrsunternehmen zur Sicherstellung von Mobilität oder auch im Bereich der Lebensmittelversorgung zu helfen und unterstützen zu können.

Da die Corona-Pandemie angesichts der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen weder vor Wochenenden noch vor Osterferien Halt machen wird, haben wir uns entschieden, die Notbetreuung auf diese Zeiten und Zeiträume zu erweitern, damit auch an diesen Tagen eine oftmals lebensrettende Versorgung mit Fachpersonal sichergestellt werden kann. Wir werden Sie als Lehrkräfte und zudem jede Frau und jeden Mann in den anderen kritischen Infrastrukturbereichen brauchen, um die aktuelle Krise gemeinsam bewältigen zu können.

Wir haben den Umfang der Notbetreuung in den nordrhein-westfälischen Schulen in der vergangenen Woche landesweit erheben lassen und festgestellt, dass auf der Grundlage der in der SchulMail Nr. 5 getroffenen Regelungen insgesamt nur knapp 1 Prozent aller Schülerinnen und Schüler Notbetreuungsangebote in Anspruch nehmen. Gestützt auf diese Umfrage halte ich es auch unter Beachtung des Infektionsschutzes für gut vertretbar, den Kreis der anspruchsberechtigten Kinder bzw. Eltern zu erweitern. Wir werden die Inanspruchnahme dieses erweiterten Betreuungsangebotes für Eltern und Erziehungsberechtigte mit Berufstätigkeit in kritischen Infrastrukturbereichen weiter genau beobachten und dabei immer auch Ihre Interessen und Anliegen berücksichtigen.

Und noch einen Punkt, der mir persönlich wichtig ist, möchte ich mit dieser SchulMail ansprechen: Die Versendung der bisherigen SchulMails im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfolgte teilweise zu Zeitpunkten, die sich für Sie alles andere als optimal darstellten. Ihre darauf ausgerichtete Verärgerung kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich kann Ihnen aber auch versichern, dass dies ausschließlich aufgrund komplexer Abstimmungsprozesse innerhalb der Landesregierung, im Kreise der Ländergemeinschaft und mit dem Bund erfolgte. Wir werden in Zukunft sicherstellen, dass Sie alle Nachrichten rechtzeitig vor dem Wochenende und während der Vormittagszeit erhalten.

I Erweiterte Notbetreuung in den Schulen

Unsere Schulen bieten seit dem 17.03.2020 eine Notbetreuung an. Die Reaktion der Öffentlichkeit und der Medien darauf war ausgesprochen positiv. Wir entlasten Menschen, die in Krankenhäusern und in anderen kritischen Bereichen mit großem Einsatz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus kämpfen. Wie bereits gesagt: Bislang ist die Nachfrage sehr gering. Der Bedarf an Betreuungsangeboten könnte jedoch in den nächsten Wochen steigen, weil nicht nur im Gesundheitsbereich immer mehr Menschen über ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten – und daher keine Zeit für die Betreuung ihrer Kinder haben. Wir beobachten die Entwicklung sehr genau, auch um am Ende nicht in Widerspruch mit dem Ziel der Infektionsschutzmaßnahmen zu geraten.

Leider stellen wir im Augenblick fest, dass der Kampf gegen das Corona-Virus immer neue und umfangreichere Maßnahmen erfordert. Auf zahlreiche Nachfragen und Bitten hin haben wir uns daher entschlossen, das Angebot der schulischen Notbetreuung auf die Wochenenden und die Osterferien zu erweitern. Eltern, die im Bereich sog. Kritischer Infrastrukturen arbeiten, müssen mehr und mehr auch an Wochenenden arbeiten. Für Krankenhäuser, Labore und Gesundheitsämter versteht sich das von selbst. Aber auch in der Lebensmittelversorgung und der Logistik gibt es jetzt regelmäßig Sonntagsarbeit. Auch das Personal in Rettungsdiensten, Polizei und kommunalen Ordnungsdiensten zählt dazu.

Die erweiterte Notbetreuung auch an Wochenenden ist den Vorsitzenden der Hauptpersonalräte kurzfristig angekündigt und als Eilmaßnahme angeordnet worden. Die selbstverständliche Mitbestimmung der Personalräte kann nachträglich eingeholt werden. Sie wird aber auch in aller Form eingeholt. Denn auch in diesen Zeiten ist nicht geplant, die Beteiligung der Personalvertretungen zu verkürzen oder zu missachten. Bei der Einsatzplanung werden vor Ort die Lehrerräte eingebunden. Auch dadurch soll sichergestellt werden, dass die besonderen Aufgaben im Lehrerkollegium fair und vernünftig aufgeteilt werden. Im Übrigen soll freiwilliges Engagement gefördert werden. Und ebenfalls klar ist, dass Kolleginnen und Kollegen, die als Schwerbehinderte oder aus anderen Gründen besonders belastet sind, für einen Dienst in der Notbetreuung nicht in Betracht kommen.

In den vergangenen Tagen bin ich immer wieder gefragt worden, ob der Dienst in der Notbetreuung nicht Gefahren für die Lehrkräfte mit sich bringt. Immerhin werden an anderer Stelle menschliche Kontakte streng reglementiert, inzwischen sogar unterbunden. Ohne jeden Zweifel: das oberste Gebot ist auch für mich, Gefahren zu minimieren und Ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb haben wir klargestellt – und werden dies gegenüber Eltern auch noch einmal öffentlich tun: In die Notbetreuung dürfen nur solche Kinder, bei denen nicht der geringste Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Allerdings darf die Betreuung in geschlossenen Räumen und von persönlich bekannten Kindern bzw. Eltern auch nicht mit dem Zusammentreffen fremder Menschen in der Öffentlichkeit, das auf zwei Personen beschränkt ist, gleichgesetzt werden. Dort müssen wegen des Infektionsschutzes strengere Maßnahmen greifen.

Gleichwohl finden im Zusammenwirken mit den Gesundheitsbehörden bereits Abstimmungsprozesse zu weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte beim Infektionsschutz statt. So dringend wir auf die erweiterte Notbetreuung angewiesen sind, so wichtig ist es, dass die Risiken für Lehrkräfte und betreute Kinder bekannt und beherrschbar sind. Dabei ist auch die Versorgung der Lehrkräfte mit Materialien zum Zwecke des Infektionsschutzes unter verschiedenen Gesichtspunkten genau zu bewerten. Und vor allem den Eltern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur infektionsfreie Kinder in die Notbetreuung kommen. Und nur die Eltern können gewährleisten, dass ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden. Wir werden daher auch von hier einen entsprechenden Appell veranlassen.

Wir werden noch heute auf die Schulträger einwirken, dass notwendige Hygienemaßnahmen in den jetzt noch benötigten Räumen sichergestellt werden.

Wenn sich Lehrerinnen und Lehrer in der Notbetreuung engagieren, zählen sie selbstverständlich zum Kreis der Menschen in den definierten Kritischen Infrastrukturen. Und ebenso selbstverständlich gelten alle Sonderregelungen für diesen Personenkreis auch für Lehrkräfte. Sofern die Ausstellung von sogenannten Passierscheinen notwendig wird, werden wir Sie kurzfristig damit ausstatten. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstellen in den Bezirksregierungen oder Schulämtern.

Und noch eine Klarstellung scheint mir geboten. Lehrerinnen und Lehrer sind trotz des Ruhens des Unterrichts im Dienst. Eine Abordnung zur Unterstützung in Gesundheitsämtern oder anderen besonders belasteten Bereichen kommt allenfalls freiwillig und nur nach Rücksprache mit den Bezirksregierungen in Betracht. Sollten in Einzelfällen von Schulämtern solche Abordnungen in andere Verwaltungsbereiche vorgenommen werden, gehen wir dem nach.

II Lernangebote für Schülerinnen und Schüler

Für Ihr großes Engagement bei der Bereitstellung von Lernangeboten möchte ich mich an dieser Stelle ebenfalls ausdrücklich bedanken. Aufgrund von vermehrten Nachfragen stelle ich klar, dass es sich bei den nun bis zum Beginn der Osterferien von Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellten Materialien und Aufgaben mit einer Ausnahme (siehe nachfolgend) nicht um Inhalte von Prüfungsrelevanz handeln kann. Gleichwohl sollen Schülerinnen und Schüler die ihnen gestellten Aufgaben – auch in ihrem Interesse – natürlich in angemessener Zeit bearbeiten. Eine Leistungskontrolle oder Leistungsbewertung ist damit nicht verbunden. Mit den in angemessenem Umfang bereitgestellten Aufgaben soll erreicht werden, dass der Unterricht nach Beendigung der derzeitigen Maßnahmen nach Möglichkeit ohne großen Vorlauf wiederaufgenommen werden kann.
Die Ausnahme stellen Materialien und Aufgaben für diejenigen Berufsschülerinnen und Berufsschüler dar, die im Rahmen ihrer dualen Ausbildung unmittelbar vor einer Prüfung im Rahmen der Berufsabschlussprüfungen der Kammern stehen. Ihnen dienen die vielfältigen Lernangebote und diesbezügliche Kommunikation mit den Fachlehrerkräften auch der Unterstützung ihrer Prüfungsvorbereitung.

Angebot des WDR

Der WDR hat gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung die Bedürfnisse von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern in der unterrichtsfreien Zeit weiter konkretisiert. Ab Montag, 23. März 2020, wird im WDR Fernsehen täglich in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr ein Programm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt. Das Angebot kombiniert Inhalte aus bekannten Kinderprogrammen wie der Sendung mit der Maus, Wissen macht Ah! und Planet Schule mit interaktiven Elementen, also beispielsweise Rätselmöglichkeiten und aktive Bewegungspausen. Durch das Programm führen André Gatzke und die Grundschullehrerin Pamela Fobbe.
Darüber hinaus wird es für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen auf der Webseite www.planet-schule.de, www.wdr.de/schule/digital und in der Mediathek des WDR weitere, auch fachbezogene Inhalte und Lernangebote (Lernspiele, Apps, Simulationen) geben. Das Online-Angebot kann von den Lehrkräften etwa bei der Konzeption von Übungsaufgaben genutzt werden. Auch mit diesem Angebot wird nicht die Erwartung einer Leistungskontrolle oder gar Leistungsbewertung verbunden. Es gilt weiterhin für alle Beteiligten, Augenmaß zu bewahren.

Unterstützungsangebote für Lehrkräfte in Phasen des Distanzlernens

Zur weiteren Unterstützung von Lehrkräften hat das Ministerium für Schule und Bildung im Bildungsportal eine Zusammenstellung von Unterstützungsangeboten für Lehrerinnen und Lehrer in Phasen des Distanzlernens veröffentlicht. In der Sammlung, die in Zusammenarbeit mit der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) und der Medienberatung NRW entstanden ist, finden sich nützliche Tipps und Angebote für die kommenden Tage und Wochen. Die Sammlung versteht sich als Zusatzmaterial zu den in den Schulen eingeführten Lernmitteln. Die Liste wird kontinuierlich ergänzt und erweitert. Neben staatlich-kommunalen Angeboten finden sich auch private Angebote.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Fachliche_Unterstuetzungsangebote.pdf

Wie bei anderen Lernmitteln auch obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern zu prüfen, ob und inwieweit die unterschiedlichen Angebote dem Alter und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen und eingesetzt werden können.

Auch Sport- und Bewegungsangebote sollten insbesondere mit Blick auf die eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mitbedacht werden: Im Landesschulsportportal (www.schulsport-nrw.de) finden Lehrerinnen und Lehrer unter dem Stichwort „Fit durch die Krise“ in Kürze täglich aktualisierte altersstufengerechte Praxisbeispiele.
Das Lernen auf Distanz stellt für Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte, eine besondere Herausforderung dar. Vieles, was sich im Unterricht bewährt hat, kann nicht eins zu eins auf die Gestaltung der jetzigen Lernsituationen übertragen werden.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird deshalb zeitnah eine didaktische Handreichung zur Gestaltung von Lernsituationen auf Distanz veröffentlichen. Die Handreichung soll den Lehrkräften Anregungen liefern, Hinweise geben und dazu beitragen, allen an den Lernprozessen Beteiligten Orientierung zu bieten.
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah in der SchulMail (Nr. 10).
Ich wünsche Ihnen für die kommenden Tage und Wochen alles Gute, viel Kraft für die Bewältigung der Krise und natürlich beste Gesundheit!

Vielen Dank für Ihren Einsatz und für Ihre großartige Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 5867-3581, corona@msb.nrw.de

 

Zur Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

[23.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (9. Mail)

 

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